Der zweite Anlauf

             Der zweite Anlauf

Nachdem weitere Bemühungen um den Erwerb einer preisgünstigen gut erhaltenen Baracke endgültig gescheitert sind, wird zielstrebig an der Vorbereitung der Errichtung eines neuen Gebäudes gearbeitet. Zunächst gilt es, einen geeigneten Standort zu finden. Der Gutsbesitzer Martin Wolf erklärt sich bereit, ca. 400 qm Land zur Verfügung zu stellen.
Zu Beginn des Jahres 1952 kommt es zu ersten Verhandlungen mit dem Rat des Kreises Döbeln. Da im gleichen Jahr im Zuge der Kreisreform der neue Kreis Hainichen entsteht, verzögert sich zunächst die Bearbeitung.
Im Januar 1953 ergeben sich neue Schwierigkeiten. Der Bürgermeister der Gemeinde Berbersdorf , Herr Behring, teilt dem Pfarrer unter Nennung sehr fadenscheiniger Gründe mit, dass „... die Gemeindevertretung einen Verkauf von Bauland durch Herrn Martin Wolf zum Bau eines Unterrichtsraumes einstimmig ablehnt.“
Verschärfend kommt dazu, dass ab März 1953 in den Räumen der Schule keine kirchlichen Veranstaltungen mehr erlaubt sind.
Weiter führt der Bürgermeister aus, dass der Bau an einem anderen Standort entstehen solle, wo auch dem Wunsch der Berbersdorfer Einwohner nach Errichtung eines Friedhofes nachgekommen werden könne.
Im gleichen Monat wird das Staatliche Büro für Stadt – und Dorfplanung Dresden eingeschaltet. Durch einen Architekten dieser Dienststelle wird der Kirchgemeinde im März des gleichen Jahres ein Entwurf übergeben, der „....für die dortige schöne Landschaft den richtigen Typ einer kleinen Bergkirche....“ zeigt. Dieses Bauwerk soll am östlichen Ortsrand am Ende der heutigen Südstraße eingeordnet werden. Leider fällt dieser schöne Entwurf dem Mangel an Geld und Material zum Opfer.
Zwischenzeitlich kann die Grundstücksfrage zu einem guten Ende gebracht werden. Am 28. April 1953 schließen Pfarrer Wilhelm Luthardt und der Gutsbesitzer Martin Wolf beim Rat des Kreises Hainichen den Kaufvertrag ab. Die Kirchgemeinde ist nun rechtmäßiger Besitzer des Baulandes.
Durch den Architekten Karl Gerlach wird ein neuer stark vereinfachter Entwurf erarbeitet, der schließlich die Zustimmung des Büros für Dorf – und Städteplanung erhält.
Im Juni 1953 ergeben sich erneut Schwierigkeiten. Der eingereichte Bauentwurf wird vom Architekturbeirat des Rates des Bezirkes Karl-Marx-Stadt abgelehnt. Ein einige Monate dauerndes Tauziehen, bei dem mehrere staatliche Dienststellen bis hin zur Gemeinde undurchsichtige Rollen spielen, setzt ein. Daraufhin schaltet der Kirchenvorstand den Stellvertreter des Ministerpräsidenten der DDR, den CDU-Politiker Otto Nuschke, ein.
Im Januar 1954 kommt es schließlich zu einer Beratung im Gemeindeamt Berbersdorf, an der die Oberreferentin für Kirchenfragen des Büros Nuschke, Frau Lewek, teilnimmt. Offenbar haben die Ereignisse des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 in der DDR auch zu einer Mäßigung in der Kirchenpolitik geführt, denn mit Schreiben vom 12. Februar 1954 teilt der Bürgermeister von Berbersdorf dem Rat des Kreises mit: „Die Gemeindevertretung ist einverstanden mit dem Bau o. a. Raumes auf dem Grundstück von Herrn Wolf.“
Im April 1954 wird der zum vierten Male geänderte Entwurf erneut beim Bauamt des Kreises eingereicht, im Mai wird endlich die Baugenehmigung erteilt. Der lang ersehnte Bau kann beginnen. Der erste Spatenstich erfolgt im Juni des gleichen Jahres